BAFA - warum beraten lassen?

Weil Ihr Unternehmen gleich doppelt profitiert! Mit einem Energie-Audit senken Sie nachweislich Ihre Energiekosten im Unternehmen. Und das Beste daran: Das Bundesministerium für Witschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen.

Wussten Sie schon?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten nach einem Energieaudit. Die Durchführung übernehmen ausschließlich zertifizierte Energieberater mit BAFA Zulassung. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Sprechen Sie uns darauf an.

Energieaudit 2020

Die qualifizierte und unabhängige Beratung nach DIN EN 16247-1 soll dazu beitragen, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen ggf. zu realisieren. Das Ziel sind weniger Kosten und weniger Verbrauch.

umsetzung - pflicht & Chance

Energieaudits sind Pflicht für große Unternehmen. Mit dem Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) ist die Pflicht zu regelmäßigen Energieaudits gesetzlich verankert. Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die nicht unter die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens fallen (KMU).

Als Nicht-KMU gilt:

Die Umsetzung sollte nicht nur als Pflicht gesehen werden. Der Energieaudit bietet Ihnen immerhin die Chance, den Eigenverbrauch signifikant und nachhaltig zu senken und somit Kosten zu sparen.

Werden Sie rechtzeitig aktiv!

Wer entgegen seiner Verpflichtung, das Energieaudit nicht richtig, vollständig oder rechtzeitig ausführt, riskiert hohe Strafen. Im Ernstfall drohen empfindliche Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Überblick Einsparpotentiale

Beleuchtung 80%
Lüftungsnalagen 50%
Druckluft 50%
Kälte- & Klimatechnik 30%
Wärmeversorgung 30%

Energieträger

ihre vorteile

Derzeit liegt die staatl. Förderung bei max. 80%

Eine hochwertige Energieberatung (Energieaudit) nach Vorgabe der Bundesregierung (DIN Norm). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für den Mittelstand (KMU) mit bis zu 80%!

Unternehmen (KMU) der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeit und einen Netto-Jahresumsatz von
unter 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro ausweisen.

Die BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“ steht allen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offen. Beispielhafte Branchen, die Fördermittel erhalten können:

  • Produzierendes Gewerbe
  • Logistikunternehmen
  • Hotel- und Gastronomiegewerbe
  • Groß- und Einzelhandel
  • sonstiges Dienstleistungsgewerbe

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar).

Die Förderung liegt bei maximal 6.000 Euro und kann alle 24 Monate nur einmal beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Holen Sie sich Ihren BAFA Zuschuss, bevor es zu spät ist

Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung auf dem Weg zur Förderung. Wir prüfen gerne Ihr Vorhaben, recherchieren die für Sie verfügbaren Fördermittel und bereiten alle Anträge unterschriftsreif vor.
Wir helfen gerne weiter!

Bitte füllen Sie möglichst alle Felder aus. Damit unterstützen Sie uns, Ihre Anfrage schneller und präziser zu bearbeiten. Für ein Vergleichsangebot senden Sie alle Seiten Ihrer Energierechnung (jpg, pdf) oder Ihres Lastganges (xls, csv).

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.