BAFA - warum beraten lassen?
Weil Ihr Unternehmen gleich doppelt profitiert! Mit einem Energie-Audit senken Sie nachweislich Ihre Energiekosten im Unternehmen. Und das Beste daran: Das Bundesministerium für Witschaft und Energie (BMWi) unterstützt Sie mit attraktiven Zuschüssen.
Wussten Sie schon?
Energieaudit 2020
Die qualifizierte und unabhängige Beratung nach DIN EN 16247-1 soll dazu beitragen, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen ggf. zu realisieren. Das Ziel sind weniger Kosten und weniger Verbrauch.
umsetzung - pflicht & Chance
Energieaudits sind Pflicht für große Unternehmen. Mit dem Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) ist die Pflicht zu regelmäßigen Energieaudits gesetzlich verankert. Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die nicht unter die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens fallen (KMU).
Als Nicht-KMU gilt:
- Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
- Bis 250 Beschäftigen, aber mit mehr als 50. Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
- Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von mehr als 25%
Die Umsetzung sollte nicht nur als Pflicht gesehen werden. Der Energieaudit bietet Ihnen immerhin die Chance, den Eigenverbrauch signifikant und nachhaltig zu senken und somit Kosten zu sparen.
Werden Sie rechtzeitig aktiv!
Überblick Einsparpotentiale
Energieträger
- Strom
- Erdgas
- Heizöl
- Benzin
- Wärme
- Holz
ihre vorteile
- Staatlicher Zuschuss
- Zertifizierte Energieberater
- Langfristig profitieren
- Wir sichern Ihren Anspruch
- Know-How in der Beratung und Analyse
- Up to date auch bei zukünfigen Förderprogrammen
Derzeit liegt die staatl. Förderung bei max. 80%
Eine hochwertige Energieberatung (Energieaudit) nach Vorgabe der Bundesregierung (DIN Norm). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für den Mittelstand (KMU) mit bis zu 80%!
Unternehmen (KMU) der gewerblichen und industriellen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung inDeutschland.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Weniger als 250 Mitarbeiter in Vollzeit und einen Netto-Jahresumsatz von
unter 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro ausweisen.
Die BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“ steht allen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offen. Beispielhafte Branchen, die Fördermittel erhalten können:
- Produzierendes Gewerbe
- Logistikunternehmen
- Hotel- und Gastronomiegewerbe
- Groß- und Einzelhandel
- sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar).
Die Förderung liegt bei maximal 6.000 Euro und kann alle 24 Monate nur einmal beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.